E-Rechnungen: Technische Prüfung und rechtliche Validierung
Was einfachArchiv bei E-Rechnungen technisch prüft und was rechtlich zusätzlich beachtet werden muss
Geschrieben von Philip Günther
Wenn Sie in einfachArchiv eine E-Rechnung im XML-Format öffnen, blendet die Dokumentenansicht einen Hinweis ein. Dieser Hinweis erläutert, welche technische Prüfung einfachArchiv übernimmt und welche rechtliche Prüfung Sie zusätzlich selbst sicherstellen müssen.
1. Was einfachArchiv prüft
Bitte beachten Sie, dass einfachArchiv nur prüft, ob der aus der E-Rechnung erstellte strukturierte Datensatz im XML-Format der Normenreihe EN 16931 und damit dem technischen Standard entspricht und maschinell auswertbar ist.
2. Was einfachArchiv nicht prüft
Es findet dagegen keine Validierung Ihrer archivierten E-Rechnung in dem Sinne statt, ob die E-Rechnung auch rechtlichen Standards genügt. Diese rechtliche Anforderung ist nach GoBD und UStG (siehe insbesondere § 14 UStG) im Rahmen der Buchführungspflicht eines Unternehmens notwendig, da eine elektronische Rechnung im Sinne der Rechnungslegung nur dann vorliegt, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische ordnungsgemäße buchhalterische weitere Verarbeitung ermöglicht.
3. Zusammenfassung
einfachArchiv unterstützt Sie bei der technischen Prüfung strukturierter E-Rechnungsdaten. Die rechtliche Beurteilung Ihrer E-Rechnung bleibt davon unberührt und muss im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten zusätzlich sichergestellt werden.